Was ist ein Pflanzenpass?
Seit dem 14. Dezember 2019 treten neue EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Pflanzenpass-Anforderungen in Kraft.
Die Einhaltung der phytosanitären (die Gesundheit von Pflanzen betreffend) Anforderungen wird dokumentiert durch einen Pflanzenpass, der die Sendung begleiten muss.
Wie muss ein Pflanzenpass aussehen?
Es wurde ein Format festgelegt, das folgenden Elementen enthalten muß:
In der linken oberen Ecke: die EU-Flagge (kann in Farbe oder in SW abgedruckt sein)
In der rechten oberen Ecke steht das Wort „Pflanzenpass oder Plant Passport“
A – Botanischer Name
B – Registriernummer
C – Rückverfolgbarkeitscode
D – Ländercode des Ursprungslandes